Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
MBPolVDVDV§ 9 Prüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit und Bestehen
Stand: 20.03.2020
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/9#abs-1 (1) Die Prüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit besteht aus mehreren sportlichen Leistungstests.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/9#abs-2 (2) Aus den Bewertungen der einzelnen Leistungstests wird für jede Bewerberin und jeden Bewerber eine Punktzahl für die Prüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit berechnet.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/9#abs-3 (3) Die Prüfung ist bestanden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die insgesamt erforderliche Mindestpunktzahl erreicht hat.