Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

MBPolVDVDV

§ 9 Prüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit und Bestehen

Stand: 20.03.2020

Bund1 Entscheidung

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/9#abs-1 (1) Die Prüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit besteht aus mehreren sportlichen Leistungstests.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/9#abs-2 (2) Aus den Bewertungen der einzelnen Leistungstests wird für jede Bewerberin und jeden Bewerber eine Punktzahl für die Prüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit berechnet.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/9#abs-3 (3) Die Prüfung ist bestanden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die insgesamt erforderliche Mindestpunktzahl erreicht hat.

§ 8 § 10