Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

MBPolVDVDV

§ 7 Schriftlicher Teil

Stand: 20.03.2020

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/7#abs-1 (1) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens ist ein auf wissenschaftlicher Grundlage entwickelter Leistungstest.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/7#abs-2 (2) In dem Leistungstest können geprüft werden:

1.
kognitive Fähigkeiten,
2.
Ausdrucksfähigkeit,
3.
Persönlichkeitsmerkmale,
4.
praktische Intelligenz und
5.
Allgemeinwissen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/7#abs-3 (3) Der Leistungstest kann aus mehreren Teilabschnitten bestehen.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/7#abs-4 (4) Die Bearbeitungszeit für den Leistungstest beträgt höchstens 240 Minuten.

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/7#abs-5 (5) Einzelne Teilabschnitte können unterstützt durch Informationstechnik durchgeführt werden.

Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/7#abs-6 (6) Die Bewertungsentscheidungen dürfen nicht ausschließlich auf eine automatisierte Auswertung gestützt werden.

§ 6 § 8