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# § 7 MBPolVDVDV — Schriftlicher Teil

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei  
Stand: 20.03.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens ist ein auf wissenschaftlicher Grundlage entwickelter Leistungstest.

(2) In dem Leistungstest können geprüft werden:

- 1. kognitive Fähigkeiten,

- 2. Ausdrucksfähigkeit,

- 3. Persönlichkeitsmerkmale,

- 4. praktische Intelligenz und

- 5. Allgemeinwissen.

(3) Der Leistungstest kann aus mehreren Teilabschnitten bestehen.

(4) Die Bearbeitungszeit für den Leistungstest beträgt höchstens 240 Minuten.

(5) Einzelne Teilabschnitte können unterstützt durch Informationstechnik durchgeführt werden.

(6) Die Bewertungsentscheidungen dürfen nicht ausschließlich auf eine automatisierte Auswertung gestützt werden.

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Zitiervorschlag: § 7 MBPolVDVDV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/7

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