Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
MBPolVDVDV§ 26 Bewertung der Leistungstests
Stand: 20.03.2020
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/26#abs-1 (1) Die Leistungstests werden durch Angehörige der Bundespolizeiakademie bewertet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/26#abs-2 (2) Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten eine schriftliche oder elektronische Mitteilung über die Bewertung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/26#abs-3 (3) Näheres legt die Bundespolizeiakademie mit Zustimmung des Bundespolizeipräsidiums im Ausbildungsplan fest.