Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
MBPolVDVDV§ 2 Ziele des Vorbereitungsdienstes
Stand: 20.03.2020
Der Vorbereitungsdienst hat insbesondere zum Ziel,
1.
den Anwärterinnen und Anwärtern die Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die für die Erfüllung der Aufgaben im mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei erforderlich sind,
2.
die persönliche und soziale Kompetenz der Anwärterinnen und Anwärter weiterzuentwickeln sowie
3.
die Anwärterinnen und Anwärter zu verantwortlichem polizeilichen Handeln im freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu befähigen.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 2 MBPolVDVDV →
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