Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
MBPolVDVDV§ 14 Ordnungsverstoß
Stand: 20.03.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/14#abs-1 (1) Im Fall einer Täuschung, eines Täuschungsversuchs, eines Mitwirkens an einer Täuschung oder an einem Täuschungsversuch oder im Fall eines sonstigen Ordnungsverstoßes kann die Bewerberin oder der Bewerber vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/14#abs-2 (2) Die Betroffenen sind vor der Entscheidung anzuhören.