Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

MBPolVDVDV

§ 13 Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens und Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber

Stand: 20.03.2020

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/13#abs-1 (1) Die Auswahlkommission ermittelt für jede Bewerberin und jeden Bewerber, die oder der den mündlichen Teil des Auswahlverfahrens bestanden hat, das Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/13#abs-2 (2) In das Gesamtergebnis gehen die Ergebnisse der drei Teile des Auswahlverfahrens ein.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/13#abs-3 (3) Anhand der Gesamtergebnisse legt die Bundespolizeiakademie eine Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber fest, die das Auswahlverfahren bestanden haben.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/MBPolVDVDV/13#abs-4 (4) Wer erfolglos am Auswahlverfahren teilgenommen hat, erhält eine schriftliche oder elektronische Mitteilung über die Ablehnung. Die Bewerbungsunterlagen sind auf Wunsch zurückzusenden, ansonsten zu vernichten. Elektronisch eingereichte Bewerbungsunterlagen sind endgültig zu löschen.

§ 12 § 14