Gesetze / Landwirtschaftsgesetz
LwG§ 6
Stand: 10.06.2019
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- Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 11.01.2021 – P.St. 2733, P.St. 2738
- VGH Bayern, 03.07.2020 – Vf. 53-III-19
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof, 11.11.2019 – Vf. 46-III-19
- VG Düsseldorf, 22.12.2010 – 10 K 3298/08
- OLG Hamm, 04.06.1985 – 15 W 393/84Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Soweit zur Durchführung der nach § 5 beabsichtigten Maßnahmen Bundesmittel erforderlich sind, stellt die Bundesregierung die hierzu notwendigen Beträge vorsorglich in den Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das jeweilige Rechnungsjahr ein.