Gesetze / Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
LuftVZO§ 107 Kosten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- VG Düsseldorf, 25.06.2020 – 6 K 10362/16
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2015 – 3 K 25/11Zitiert von 2
- VG Braunschweig, 14.05.2003 – 2 A 178/02Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Kosten (Gebühren und Auslagen) für Amtshandlungen der zuständigen Stelle werden nach der Kostenordnung der Luftfahrtverwaltung erhoben.