Gesetze / Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung LuftVZO § 106a Selbstbehalt Stand: 10.06.2019 Bund Die Vereinbarung eines Selbstbehaltes des Versicherungsnehmers ist zulässig. Der Selbstbehalt kann dem Anspruch des Dritten jedoch nicht entgegengehalten werden.