§ 34
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5
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- LG München II, 13.09.2019 – 11 O 5671/15 Ent
- BGH, 11.06.2013 – VI ZR 150/12Verkehrsunfall zwischen Pkw und Straßenbahn: Anrechnung eines Mitverschuldens im Rahmen der Haftung für einen Verrichtungsgehilfen; mitursächliches haftungsrelevantes Verhalten des Pkw-Fahrers als die Betriebsgefahr erhöhender UmstandZitiert von 10
- LG Düsseldorf, 12.01.2015 – 9 O 324/06
- OLG Düsseldorf, 10.03.2008 – I-1 U 161/07
- LG Dortmund, 23.02.2007 – 21 O 323/06
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so gilt § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs; bei Beschädigung einer Sache steht das Verschulden desjenigen, der die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, dem Verschulden des Verletzten gleich.