Gesetze / Luftverkehrsgesetz

LuftVG

§ 27b

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

Von den Verfahren der Zeitnischenzuweisung kann aus Gründen der öffentlichen Interessen, insbesondere der hoheitlichen Interessen, der öffentlichen Verkehrsinteressen oder der Verpflichtungen aus völkerrechtlichen Verträgen abgewichen werden.

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