§ 27b
Stand: 10.06.2019
Von den Verfahren der Zeitnischenzuweisung kann aus Gründen der öffentlichen Interessen, insbesondere der hoheitlichen Interessen, der öffentlichen Verkehrsinteressen oder der Verpflichtungen aus völkerrechtlichen Verträgen abgewichen werden.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 27b LuftVG →
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