Gesetze / Dritte Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamtes zur Verordnung über Luftfahrtpersonal
LuftPersVDV 3 2017§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 27.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Dritte Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal vom 3. Dezember 2010 (BAnz. S. 4086) außer Kraft.