Gesetze / Dritte Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamtes zur Verordnung über Luftfahrtpersonal
LuftPersVDV 3 2017§ 19 Beschwerde über das Ergebnis einer Sprachprüfung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LuftPersVDV%203%202017/19#abs-1 (1) Ist der Bewerber mit dem Ergebnis einer Sprachprüfung nicht einverstanden, kann er Beschwerde bei der anerkannten Stelle einlegen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LuftPersVDV%203%202017/19#abs-2 (2) Wenn der Beschwerde nicht durch die anerkannte Stelle abgeholfen wird, kann der Bewerber eine schriftliche Beschwerde über die Nichtabhilfeentscheidung der anerkannten Stelle beim Luftfahrt-Bundesamt einlegen. Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Nichtabhilfeentscheidung einzureichen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LuftPersVDV%203%202017/19#abs-3 (3) Das Beschwerdeschreiben muss folgende Angaben enthalten:
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/LuftPersVDV%203%202017/19#abs-4 (4) Stellt das Luftfahrt-Bundesamt bei der Prüfung der Beschwerde fest, dass eine anerkannte Stelle die genehmigten Verfahren bei der Sprachprüfung nicht eingehalten hat, so hat die anerkannte Stelle dem Beschwerdeführer eine erneute, kostenfreie Sprachprüfung unter Einhaltung der genehmigten Verfahren anzubieten.