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§ 20 LuftPersVDV 3 2017 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dritte Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamtes zur Verordnung über Luftfahrtpersonal

Stand: 28.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Dritte Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal vom 3. Dezember 2010 (BAnz. S. 4086) außer Kraft.