Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Leistungs- und Begabungsklassen-Verordnung

LuBKV

§ 8 Aufnahmeverfahren

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LuBKV/8#abs-1 (1) Das Aufnahmeverfahren besteht aus

der Eignungsfeststellung gemäß § 9 und

dem Auswahlverfahren gemäß § 10.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LuBKV/8#abs-2 (2) Die Durchführung der Eignungsfeststellung und des Auswahlverfahrens obliegt den Schulleiterinnen und Schulleitern der gewünschten Schulen.

§ 7 § 9