§ 8 LuBKV (Brandenburg) — Aufnahmeverfahren

Leistungs- und Begabungsklassen-Verordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Aufnahmeverfahren besteht aus

der Eignungsfeststellung gemäß § 9 und

dem Auswahlverfahren gemäß § 10.

(2) Die Durchführung der Eignungsfeststellung und des Auswahlverfahrens obliegt den Schulleiterinnen und Schulleitern der gewünschten Schulen.