Gesetze / Erlass über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes LorbBlErl 2013 Art VI Stand: 10.06.2019 Bund Die vor dem 24. März 1964 verliehenen Anstecknadeln (Ansteckbroschen) sind Ehrenzeichen im Sinne des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen.