Gesetze / Erlass über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes
LorbBlErl 2013Art VII
Stand: 10.06.2019
Die Namen der mit dem Silbernen Lorbeerblatt Ausgezeichneten und die gewürdigten Leistungen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht, soweit die Ausgezeichneten dem nicht widersprechen.