Gesetze / Erlass über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes
LorbBlErl 2013Art III
Stand: 10.06.2019
Wurde das Silberne Lorbeerblatt bereits verliehen, erfolgt bei wiederholten sportlichen Spitzenleistungen, die erneut die Voraussetzungen für die Verleihung des Silbernen Lorbeerblattes erfüllen, die Ehrung durch Überreichung einer Anerkennungsurkunde.