Gesetze / Dritte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung LohnUGAÜV 3 § 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 02.01.2020. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2017 in Kraft und am 31. Dezember 2019 außer Kraft.