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Dritte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 02.01.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2017 in Kraft und am 31. Dezember 2019 außer Kraft.