Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin
LogMstrVAnlage 2 (zu § 9) Zeugnisinhalte
Stand: 10.01.2020
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2331 – 2332)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
Änderungsverlauf
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26.03.2014 Ausfertigung
Anlage 2 geändert durch Artikel 39 des Gesetzes vom 26. März 2014 (BGBl. I 274)
BGBl. 2014 I S. 274
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22.04.2013 Ausfertigung
Anlage 2 eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 2013 (BGBl. I 942)
BGBl. 2013 I S. 942
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.