§ 3 Mauterhebungssysteme
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Lkw-MautV%202018/3?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Der Mautschuldner kann die Maut wahlweise über ein manuelles Mauterhebungssystem oder ein automatisches Mauterhebungssystem entrichten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Lkw-MautV%202018/3?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Alle Mautentrichtungen nach Absatz 1 erfolgen nach den Angaben des Mautschuldners (Prinzip der Selbstdeklaration). Der Mautschuldner ist für die Richtigkeit und Überprüfung der von ihm gemachten Angaben verantwortlich.