§ 3 Mauterhebungssysteme
Stand: 09.12.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Lkw-MautV%202018/3#abs-1 (1) Der Mautschuldner kann die Maut wahlweise über ein manuelles Mauterhebungssystem, ein teilautomatisches Mauterhebungssystem oder ein automatisches Mauterhebungssystem entrichten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Lkw-MautV%202018/3#abs-2 (2) Alle Mautentrichtungen nach Absatz 1 erfolgen nach den Angaben des Mautschuldners (Prinzip der Selbstdeklaration). Der Mautschuldner ist für die Richtigkeit und Überprüfung der von ihm gemachten Angaben verantwortlich.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 3 Lkw-MautV →
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- VG Berlin, 22.05.2014 – 4 K 97.13Zitiert von 1
- BVerwG, 04.08.2010 – 9 C 6/09Lkw-Maut: Streitigkeit über die Erstattung eines unter Nutzung des Erhebungssystems von Toll Collect gezahlten BetragesZitiert von 9
- BVerwG, 04.08.2010 – 9 C 6.09Zitiert von 27
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