§ 10 Mauterstattung
Stand: 09.03.2023
Wird zitiert von 10
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 18.12.2009 – 9 A 191/09
- BVerwG, 15.06.2011 – 9 C 5/10Erstattung von Maut für eine nicht durchgeführte FahrtZitiert von 11
- VG Köln, 12.12.2008 – 25 K 3473/06
- BVerwG, 04.08.2010 – 9 C 6/09Lkw-Maut: Streitigkeit über die Erstattung eines unter Nutzung des Erhebungssystems von Toll Collect gezahlten BetragesZitiert von 36
- BVerwG, 04.08.2010 – 9 C 7/09Lkw-Maut: Erstattungsstreitigkeit; Berechnung der Maut nach Autobahnabschnitten unter Anwendung der Regeln kaufmännischer RundungZitiert von 18
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2024 – 31 K 21/22Rechtmäßigkeit der nachträglichen Mauterhebung bei Abweichung der tatsächlich befahrenen von der gebuchten Strecke KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 26.02.2020 – 9 B 1653/19
- VG Köln, 24.10.2017 – 14 K 6666/16Zitiert von 2
- VG Köln, 16.06.2011 – 14 K 8930/09Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 Lkw-MautV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Lkw-MautV%202018/10#abs-1 (1) Falls eine Voll- oder Teilstornierung gemäß § 9 ausgeschlossen ist, kann der Mautschuldner eine Erstattung nur dann verlangen, wenn er sein Erstattungsverlangen innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums gegenüber dem Bundesamt für Logistik und Mobilität geltend gemacht hat und
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Lkw-MautV%202018/10#abs-2 (2) Das Bundesamt für Logistik und Mobilität kann für Erstattungsverlangen nach Absatz 1 und für Erstattungsverlangen nach § 4 Absatz 2 Satz 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes ein Muster im Bundesanzeiger bekannt geben. Falls ein solches bekannt gegeben ist, ist dieses zu verwenden. Erstattungsanträge sollen dem Bundesamt für Logistik und Mobilität unter Nutzung des von diesem zur Verfügung gestellten Verwaltungsportals elektronisch übermittelt werden. Voraussetzung für die Übermittlung des Antrags über das Verwaltungsportal ist, dass der Antragstellende sich zuvor mit einem Nutzerkonto registriert.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/Lkw-MautV%202018/10#abs-3 (3) Für Erstattungsverlangen nach Absatz 1 sowie Erstattungsverlangen nach § 4 Absatz 2 Satz 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro erhoben. Die Bearbeitungsgebühr wird mit dem Erstattungsbetrag verrechnet.