Gesetze / Landesrecht Sachsen / Landesbeauftragtengesetz · SächsGVBl. 1992 Nr. 22, S. 293, Fsn-Nr. 111-7
Gesetz zur Regelung der Tätigkeit des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes und der fortwährenden Aufarbeitung der SED-Diktatur, ihrer Entstehung, ihrer Auflösung und ihrer Nachwirkungen auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen
9 Normen · Ausgangsfassung vom 30.06.1992 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Präambel
- § 1 Gesetzeszweck
- § 1a Anrufung des Landesbeauftragten
- § 2 Wahl und Rechtsstellung
- § 3 Aufgaben des Landesbeauftragten
- § 4 Berichtspflicht
- § 5 Befugnisse
- § 6 Einschränkung von Grundrechten
- § 7 Personenbezeichnung
- § 8 Übergangsbestimmung
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
26.04.2018 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.