Gesetze / Landesrecht Sachsen / Landesbeauftragtengesetz
LandesbeauftragtengesetzPräambel
Stand: 26.08.2026
In Anerkennung des Einsatzes der sächsischen Bürgerinnen und Bürger, die mit einer Friedlichen Revolution erfolgreich das Ende der Diktatur der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands („SED-Diktatur“) erreicht und das Fundament für die Entstehung des Freistaates Sachsen auf der Grundlage einer demokratischen Verfassung in einem geeinten Deutschland gelegt haben, im mahnenden und ehrenden Gedenken an die Opfer der diktatorischen Herrschaft, insbesondere durch das Wirken des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik („DDR“) und seiner Vorläuferorganisationen seit der Sowjetischen Besatzungszone bis zur deutschen Wiedervereinigung, in Verantwortung für die Erhaltung eines demokratischen, freiheitlichen und rechtsstaatlichen Freistaates Sachsen für heutige und zukünftige Generationen, hat der Sächsische Landtag das folgende Gesetz beschlossen.