Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landeszustellungsgesetz NRW
LZG NRW§ 4 Zustellung durch die Post mittels Einschreiben
Stand: 01.01.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LZG%20NRW/4#abs-1 (1) Ein Dokument kann durch die Post mittels Einschreiben durch Übergabe oder mittels Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LZG%20NRW/4#abs-2 (2) Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. Im Übrigen gilt das Dokument am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn, dass es nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Im Zweifel hat die Behörde den Zugang und dessen Zeitpunkt nachzuweisen. Der Tag der Aufgabe zur Post ist in den Akten zu vermerken.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu § 4 LZG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 22.11.2024 – 35 K 3875/22
- VG Köln, 18.09.2014 – 16 K 2699/13
- VG Köln, 28.05.2013 – 7 K 1128/12Zitiert von 1
- OVG NRW, 14.10.2020 – 7 A 1234/17Zitiert von 1
- VG Gelsenkirchen, 18.08.2025 – 14 K 4901/21
- VG Arnsberg, 30.10.2023 – 8 K 3250/22Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 25.11.2021 – 14 B 1362/21Zitiert von 1
- OVG NRW, 02.08.2021 – 4 A 2417/19
- VG Köln, 24.05.2019 – 19 K 1011/18
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 LZG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.