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LWG

Art. 19 Wahlrechtsgrundsätze und Wahldauer

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags werden auf die Dauer von fünf Jahren in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht gewählt.

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