Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / LVV · GV. NRW. 2009 S. 409

Verordnung über die Lehrverpflichtung an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften

10 Normen · Ausgangsfassung vom 24.06.2009 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 1a Begriffsbestimmungen
  4. § 2 Umrechnung von Lehrtätigkeiten, Lehrverpflichtung an der Fernuniversität Hagen und im Verbundstudium
  5. § 3 Umfang der Lehrverpflichtung
  6. § 4 Anrechnung von Lehrveranstaltungen
  7. § 5 Ermäßigung der Lehrverpflichtung
  8. § 6 In früherer dienstrechtlicher Stellung verbliebene Beamtinnen und Beamte
  9. § 7 Zuständigkeiten
  10. § 8 Beurlaubungen und Freistellungen
  11. § 9 Inkrafttreten, Berichtspflicht
  12. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    21.07.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. S. 552)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    23.09.2023 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 08.09.2023, Artikel 2

    GV. NRW. S. 1116

  3. Historischer Änderungsnachweis

    01.12.2021 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 17.11.2021

    GV. NRW. S. 1222

  4. Historischer Änderungsnachweis

    29.09.2021 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 08.09.2021

    GV. NRW. S. 1100

  5. Historischer Änderungsnachweis

    01.07.2016 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 01.07.2016

    GV. NRW. S. 526

  6. Historischer Änderungsnachweis

    17.12.2014 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 10.12.2014

    GV. NRW. S. 877

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).