Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / LVV · GV. NRW. 2009 S. 409
Verordnung über die Lehrverpflichtung an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften
10 Normen · Ausgangsfassung vom 24.06.2009 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 1a Begriffsbestimmungen
- § 2 Umrechnung von Lehrtätigkeiten, Lehrverpflichtung an der Fernuniversität Hagen und im Verbundstudium
- § 3 Umfang der Lehrverpflichtung
- § 4 Anrechnung von Lehrveranstaltungen
- § 5 Ermäßigung der Lehrverpflichtung
- § 6 In früherer dienstrechtlicher Stellung verbliebene Beamtinnen und Beamte
- § 7 Zuständigkeiten
- § 8 Beurlaubungen und Freistellungen
- § 9 Inkrafttreten, Berichtspflicht
- Schlussformel
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
21.07.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. S. 552)
-
Historischer Änderungsnachweis
23.09.2023 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 08.09.2023, Artikel 2
GV. NRW. S. 1116
-
Historischer Änderungsnachweis
01.12.2021 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 17.11.2021
GV. NRW. S. 1222
-
Historischer Änderungsnachweis
29.09.2021 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 08.09.2021
GV. NRW. S. 1100
-
Historischer Änderungsnachweis
01.07.2016 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 01.07.2016
GV. NRW. S. 526
-
Historischer Änderungsnachweis
17.12.2014 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 10.12.2014
GV. NRW. S. 877
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).