Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesschuldenwesengesetz
LSchuWG§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LSchuWG/7#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LSchuWG/7#abs-2 (2) Die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Eintragungen im Landesschuldbuch behalten ihre Gültigkeit.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LSchuWG/7#abs-3 (3) Mit dem gleichen Zeitpunkt treten das Gesetz über die Errichtung eines Landesschuldbuches für Nordrhein-Westfalen vom 5. November 1948 (GV. NRW. S. 301) und die dazu ergangene Durchführungsverordnung vom 19. März 1949 (GV. NRW. S. 81) außer Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Finanzminister
Die Ministerin
für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr
Der Minister
für Arbeit, Gesundheit und Soziales