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§ 7 LSchuWG (Nordrhein-Westfalen) — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Landesschuldenwesengesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

(2) Die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Eintragungen im Landesschuldbuch behalten ihre Gültigkeit.

(3) Mit dem gleichen Zeitpunkt treten das Gesetz über die Errichtung eines Landesschuldbuches für Nordrhein-Westfalen vom 5. November 1948 (GV. NRW. S. 301) und die dazu ergangene Durchführungsverordnung vom 19. März 1949 (GV. NRW. S. 81) außer Kraft.

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Finanzminister

Die Ministerin

für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr

Der Minister

für Arbeit, Gesundheit und Soziales