Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / LandesplanungsgesetzDVO
LPlG DVO§ 9 Bekanntgabe des Wahlergebnisses und der Zusammensetzung des Regionalrates
Stand: 26.08.2026
Die Bezirksregierung stellt das Ergebnis der Wahlen fest und macht das Wahlergebnis und die Zusammensetzung des Regionalrates in ihrem Amtsblatt bekannt.
Kapitel 2
Regelungen für Entschädigungen und Zuwendungen