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§ 9 LPlG DVO (Nordrhein-Westfalen) — Bekanntgabe des Wahlergebnisses und der Zusammensetzung des Regionalrates

LandesplanungsgesetzDVO

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Bezirksregierung stellt das Ergebnis der Wahlen fest und macht das Wahlergebnis und die Zusammensetzung des Regionalrates in ihrem Amtsblatt bekannt.

Kapitel 2

Regelungen für Entschädigungen und Zuwendungen