Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landespflegeausschussverordnung
LPflegeAV§ 9 Geschäftsordnung und Ausschüsse
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LPflegeAV/9#abs-1 (1) Der Landespflegeausschuß gibt sich mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder eine Geschäftsordnung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LPflegeAV/9#abs-2 (2) Der Landespflegeausschuß kann aus seiner Mitte zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und Empfehlungen Ausschüsse einsetzen.