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LPflegeAV

§ 9 Geschäftsordnung und Ausschüsse

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LPflegeAV/9#abs-1 (1) Der Landespflegeausschuß gibt sich mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder eine Geschäftsordnung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LPflegeAV/9#abs-2 (2) Der Landespflegeausschuß kann aus seiner Mitte zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und Empfehlungen Ausschüsse einsetzen.

§ 8 § 10