Gesetze / Landpachtverkehrsgesetz
LPachtVG§ 5 Härteklausel
Stand: 10.06.2019
Landpachtverträge und Vertragsänderungen dürfen nicht nach § 4 beanstandet werden, wenn dies eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil wäre.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 5 LPachtVG →
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