Gesetze / Landpachtverkehrsgesetz
LPachtVG§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegen Landpachtverträge nach § 585 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1 LPachtVG →
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