Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker
LMChemPV§ 16 Nichtöffentlichkeit
Stand: 02.08.2026
Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses kann nach Zustimmung der Prüfungsteilnehmer die Anwesenheit von Studenten der Lebensmittelchemie als Gäste gestatten.