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§ 16 LMChemPV (Brandenburg) — Nichtöffentlichkeit

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses kann nach Zustimmung der Prüfungsteilnehmer die Anwesenheit von Studenten der Lebensmittelchemie als Gäste gestatten.