Gesetze / Lebensmittelbestrahlungsverordnung
LMBestrV§ 1 Zulassungen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LMBestrV%202000/1?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Die Behandlung von getrockneten aromatischen Kräutern und Gewürzen mit den in der Nummer 1 der Anlage aufgeführten Elektronen-, Gamma- und Röntgenstrahlen (Bestrahlung) ist zugelassen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LMBestrV%202000/1?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Die Bestrahlung nach Absatz 1 darf nur unter folgenden Bedingungen durchgeführt werden:
Die Strahlendosis im Sinne der Nummer 1 darf in mehreren Teildosen verabreicht werden. Das bei der Bestrahlung verwendete Verpackungsmaterial muss für die Zwecke der Bestrahlung nach dem Stand der Technik geeignet sein.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LMBestrV%202000/1?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Zu Kontroll- und Messzwecken ist die Bestrahlung sowie die Behandlung von Lebensmitteln mit Neutronen zugelassen. Dabei darf die Energie der Strahlung im Falle von Röntgenstrahlung 10 Megaelektronvolt, im Falle von Neutronenstrahlung 14 Megaelektronvolt und bei anderer Strahlung 5 Megaelektronvolt nicht überschreiten. Die absorbierte Dosis darf bei Neutronenstrahlung 0,01 Gray und bei anderer Strahlung 0,5 Gray nicht überschreiten.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/LMBestrV%202000/1?asof=2019-06-10#abs-4 (4) Die Behandlung durch direkte Einwirkung mit ultravioletten Strahlen ist zugelassen zur Entkeimung
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/LMBestrV%202000/1?asof=2019-06-10#abs-5 (5) Die bei der Entkeimung von Luft durch ultraviolette Strahlen auftretende indirekte Einwirkung auf Lebensmittel ist zugelassen.
Änderungsverlauf
-
21.10.2022 Ausfertigung
§ 1 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Oktober 2022 (BGBl. I 1879)
BGBl. 2022 I S. 1879
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.