Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehrerkonferenzverordnung
LKonfVO§ 13 Nichtöffentlichkeit
Stand: 26.08.2026
Die Sitzungen der Lehrerkonferenzen sind nichtöffentlich. Die Teilnehmer unterliegen grundsätzlich der Pflicht zur Verschwiegenheit. Die Verschwiegenheitspflicht gilt insbesondere in Angelegenheiten, die einzelne Lehrer, Erziehungsberechtigte, Schüler oder sonstige an der Schule Beschäftigte unmittelbar betreffen. Dies gilt nicht für den dienstlichen Verkehr und die Mitteilung von Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.