Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehrkräfte-Qualifizierungsverordnung
LKQualiVO§ 34 Qualifizierungsnachweis
Stand: 26.08.2026
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, deren Leistung im Feststellungsverfahren mit „erfüllt die Anforderungen“ bewertet wurde, erhalten einen Qualifizierungsnachweis der Schulaufsichtsbehörde. Diese bestimmt den Zeitpunkt der Übergabe.