Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, deren Leistung im Feststellungsverfahren mit „erfüllt die Anforderungen“ bewertet wurde, erhalten einen Qualifizierungsnachweis der Schulaufsichtsbehörde. Diese bestimmt den Zeitpunkt der Übergabe.
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Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, deren Leistung im Feststellungsverfahren mit „erfüllt die Anforderungen“ bewertet wurde, erhalten einen Qualifizierungsnachweis der Schulaufsichtsbehörde. Diese bestimmt den Zeitpunkt der Übergabe.