Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehrkräfte-Qualifizierungsverordnung
LKQualiVO§ 18 Ziel des Feststellungsverfahrens
Stand: 26.08.2026
Ziel des Feststellungsverfahrens für Fachlehrkräfte ist es, die in mehrjähriger Lehr- und Unterrichtstätigkeit erworbenen bildungswissenschaftlichen, fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kenntnisse, Fähigkeiten sowie Fertigkeiten, die zur Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages befähigen, förmlich auszuweisen. Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Feststellungsverfahren wird die Lehrbefähigung durch einen Qualifizierungsnachweis festgestellt. Das Feststellungsverfahren soll innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung abgeschlossen werden.