Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehrkräfte-Qualifizierungsverordnung
LKQualiVO§ 13 Ausbildungsaufbau
Stand: 26.08.2026
Die schulpraktische Ausbildung umfasst einen praktischen Teil an der Schule, an der die Lehrkraft tätig ist, und einen theoretischen Teil bei der Schulaufsichtsbehörde. Sie wird mit einer Prüfung abgeschlossen.