Gesetze / Landesrecht Sachsen / Landesjugendhilfegesetz

LJHG

§ 6 Unterausschüsse

Stand: 26.08.2026

Sachsen

In der Satzung kann bestimmt werden, dass bei Bedarf für einzelne Aufgaben der Jugendhilfe aus Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses beratende Unterausschüsse gebildet werden können. Aus den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses ist ein Unterausschuss für die Jugendhilfeplanung zu bilden.

§ 5 § 7