Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landwirtschaftsförderungsgesetz
LFG§ 20 Agrarforschung
Stand: 01.08.2026
Das Land fördert die Agrarforschung zur Unterstützung
der inhaltlichen Ausgestaltung und der Umsetzung seines agrarpolitischen
Programms der integrierten Entwicklung ländlicher Räume.