Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesbeamtenversorgungsgesetz
LBeamtVG NRW§ 2 Arten der Versorgung
Stand: 26.08.2026
Versorgungsbezüge sind
1. Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag (§§ 4 bis 19),
2. Hinterbliebenenversorgung (§§ 20 bis 33),
3. Bezüge bei Verschollenheit (§ 34),
4. Unfallfürsorge (§§ 35 bis 55),
5. Übergangsgeld (§ 56),
5a. Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen (§ 56a) und
6. familienbezogene Leistungen (§§ 58 bis 62).
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 2 LBeamtVG NRW →
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