Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung
LAufnGDVAnlage 3 Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 3 LAufnGDV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.